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Faltschachteln sind recyclingfähig

Falt­schach­teln sind im Alt­pa­pier rezy­klier­bar. Dies gilt eben­so auch für befens­ter­te und beschich­te­te Faltschachteln.

Das Recy­cling von Falt­schach­teln als Teil­frak­ti­on von Papier, Kar­ton und Pap­pe ist über die Samm­lung, Sor­tie­rung und stoff­li­che Ver­wer­tung im Alt­pa­pier­strom seit Jahr­zehn­ten eta­bliert. Alt­pa­pier hat als Roh­stoff einen Markt­wert und die hohen Recy­cling­quo­ten brin­gen die­sen Erfolg zum Aus­druck. Die Kreis­lauf­füh­rung des Rezy­klats Alt­pa­pier­fa­ser – auch aus Falt­schach­teln – ist daher prak­ti­zier­te Nachhaltigkeit.

Der End­ver­brau­cher ver­hält sich also rich­tig, wenn er Falt­schach­teln nach der Pro­dukt­ent­nah­me zum Recy­cling ins Alt­pa­pier gibt.

Wie reprä­sen­ta­ti­ve Unter­su­chun­gen des FFI zur Recy­cling­fä­hig­keit typi­scher Falt­schach­teln mit unter­schied­li­chen Mate­ri­al­kom­bi­na­tio­nen zei­gen, ist der Faser­stoff dem stoff­li­chen Recy­cling voll­stän­dig wie­der zuführ­bar. Die Faser­stoff­aus­beu­te ver­rin­gert sich erwar­tungs­ge­mäß nur um den Anteil papier­frem­der Pro­dukt­be­stand­tei­le wie ins­be­son­de­re Kunst­stof­fe aus Bar­rie­re-Beschich­tun­gen oder Befens­te­run­gen. Auch die Qua­li­tät der wie­der­ge­won­ne­nen Fasern zeigt kei­ne Ein­schrän­kun­gen hin­sicht­lich der werk­stoff­li­chen Ver­wer­tung des Rezy­klats über den Stoff­strom Altpapier-Haushaltssammelware.